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Ereignis - wie weiter...

Brand selbst gelöscht

Sie konnten einen kleinen Brand selber löschen, es ist aber trotzdem ein Schaden entstanden? Melden Sie dies trotzdem der Alarmstelle, auch wenn es die Feuerwehr nicht mehr braucht. So ist der Schaden gemeldet und der Polizei-Rapport kann die Schadenanmeldung bei der Versicherung vereinfachen.

Brand der die Feuerwehr fertig gelöscht hat

Wenn wir einen Brand gelöscht haben, rücken wir ab und halten uns für weitere Ereignisse bereit.

In so einem Fall ist auch immer die Polizei vor Ort und nimmt den Schaden auf. Kontaktieren Sie die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) und melden Sie den Schaden auch Ihrer persönlichen Hausratsversicherung.

Ihre Wohnung oder Ihr Haus ist unbewohnbar und Sie haben womöglich alles verloren? Suchen Sie Hilfe bei Nachbarn, Freunden oder Verwandten die Sie und Ihre Familie in dieser schwierigen Zeit unterstützen können.

Sie sind von einem Unwetter betroffen

Kontaktieren Sie die Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) und melden Sie den Schaden auch Ihrer persönlichen Hausratsversicherung.

Bei Unwetter (Elementar-Ereignissen) sind wir als Feuerwehr in unseren Gemeinden im Einsatz um Ihre Sicherheit wieder herzustellen. Dazu gehören das Auspumpen von Kellern, sichern von losen Gebäudeteilen (z.B. Dachziegel) und wenn möglich das Entfernen von Bäumen auf öffentlichen Strassen.

Um die bei Ihnen entstandenen Schäden wieder komplett instand zu stellen, wenden Sie sich bitte an entsprechende Firmen in unserer Region, wie z.B. Bautrocknungsfirmen, Dachdecker oder Baumpfleger.